Strafverfahren; Rechtsverzögerung | Strafprozess
Dispositiv
- Die Verfahren 1B_565/2022 und 1B_566/2022 werden infolge Rückzugs der Beschwerden abgeschrieben.
- Es werden keine Kosten erhoben.
- Diese Verfügung wird dem Beschwerdeführer und dem Obergericht des Kantons Zürich, III. Strafkammer, schriftlich mitgeteilt.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Bundesgericht I. Öffentlich-rechtliche Abteilung 15.11.2022 1B 565/2022 (1B_565/2022) Tribunal fédéral Ire Cour de droit public 15.11.2022 1B 565/2022 (1B_565/2022) Tribunale federale I Corte di diritto pubblico 15.11.2022 1B 565/2022 (1B_565/2022)
Strafverfahren; Rechtsverzögerung | Strafprozess
Bundesgericht Tribunal fédéral Tribunale federale Tribunal federal 1B_565/2022 und 1B_566/2022 Verfügung vom 15. November 2022 I. öffentlich-rechtliche Abteilung Besetzung Bundesrichterin Jametti, präsidierendes Mitglied, Gerichtsschreiber Pfäffli. Verfahrensbeteiligte A.________, Beschwerdeführer, gegen Obergericht des Kantons Zürich, III. Strafkammer, Hirschengraben 13/15, Postfach 2401, 8021 Zürich. Gegenstand Strafverfahren; Rechtsverzögerung, Beschwerde gegen das Obergericht des Kantons Zürich, III. Strafkammer. In Erwägung, dass A.________ mit Eingaben vom 4. November 2022 zwei Beschwerden in Strafsachen wegen Rechtsverzögerung gegen die III. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Zürich erhoben hat; dass der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 4. November 2022 seine zwei Beschwerden vom gleichen Tag zurückgezogen hat; dass die beiden Beschwerdeverfahren somit als durch Beschwerderückzug erledigt im Verfahren nach Art. 32 Abs. 2 BGG abzuschreiben sind; dass auf eine Kostenauflage zu verzichten ist (Art. 66 Abs. 1 BGG); verfügt das präsidierende Mitglied: 1. Die Verfahren 1B_565/2022 und 1B_566/2022 werden infolge Rückzugs der Beschwerden abgeschrieben. 2. Es werden keine Kosten erhoben. 3. Diese Verfügung wird dem Beschwerdeführer und dem Obergericht des Kantons Zürich, III. Strafkammer, schriftlich mitgeteilt. Lausanne, 15. November 2022 Im Namen der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts Das präsidierende Mitglied: Jametti Der Gerichtsschreiber: Pfäffli