Richtet die unterhaltspflichtige Mutter in einem Fall, in dem die Kindesunterhaltsbeiträge vom Gemeinwesen bevorschusst werden, eine Abänderungsklage betreffend Herabsetzung nur gegen das Kind, nicht aber gegen das Gemeinwesen, ist die Klage in Bezug auf die bis zum Abschluss des Verfahrens fällig gewordenen Unterhaltsbeiträge mangels Passivlegitimation abzuweisen (Kantonsgericht, II. Zivilkammer, 24. Mai 2017, FO.2015.18/1).
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
St.Gallen Kantonsgericht Zivilkammern (inkl. Einzelrichter) 24.05.2017 FO.2015.18
Richtet die unterhaltspflichtige Mutter in einem Fall, in dem die Kindesunterhaltsbeiträge vom Gemeinwesen bevorschusst werden, eine Abänderungsklage betreffend Herabsetzung nur gegen das Kind, nicht aber gegen das Gemeinwesen, ist die Klage in Bezug auf die bis zum Abschluss des Verfahrens fällig gewordenen Unterhaltsbeiträge mangels Passivlegitimation abzuweisen (Kantonsgericht, II. Zivilkammer, 24. Mai 2017, FO.2015.18/1).
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