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120 Schuldbetreibungs. und Konkursrecht. N0 29.
29. Bescheid vom aa. Juni 1930 an das Xonkursamt Ziirich (Altstadt). VZG 134: Das Verlangen nach Liquidation von Grundstücken einer Aktiengesellschaft - oder Genossenschaft - nach Ein- stellung des Konkurses mangels Aktiven ist beim Konkurss.mt an dem Orte, wo der Konkurs eröffnet worden ist, anznbringen, und das Konkursamt der gelegenen Sache hat nur Rechtshülfe zu leisten. Es findet das summarische Verfahren statt. Art. 134 ORI: La. demande tendant ace que 1& liquidation des immeubles d'une societ6 anonyme (ou d'une societe coopera- tive) soit poursuivie, lorsque 10. faillite a ete suspendue a raison du defaut de biens; doit etre adressee a l'office des faillites du lieu d'ouverture de 10. faillite ; l'ofiice des faillites du lieu de situation de l'immeuble doit seulement preter son concours au premier. La procedure sommaire est applicable. Art. 134 RFF : La domanda diretta ad ottenere ehe 10. liquidazione dei fondi appartenenti ad uno. societa anonima (0 ad uno. societa.cooperativa) sia continuata, allorche il fallimento Cu sospeso per difetto di beni, deve essere rivolta all'ufficio dei fallimenti deI luogo ove il fallimento iu dichiarato ; l'ufficio dei fallimenti delluogo ove si trovano i fondi deve solo prestare a questo il suo aiuto. n procedimento sommario e applicabile. Art. 134 der Verordnung über die Zwangsverwertung von Grundstücken ist dahin aufzufassen, dass die Ein- stellung des Konkursverfahrens mangels Aktiven und der darauf gestützte Schluss des Konkursverfahrens ihre Wirkung nicht wie gewöhnlich -auf das gesamte Konkurs- massevermögen entfalten, sondern dass jeder Grundpfand- gläubiger durch seine bezügliche Erklärung die ihm haf- tende Liegenschaft von der Konkurs-Einstellungs- bezw. Schlusswirkung ausnehmen kann mit der Folge, dass alsdann, anstatt der Generalliquidation zu Gunsten sämt- licher Gläubiger, nur eine Spezialliquidation der betref- fenden Liegenschaft stattfindet, die aber nichtsdesto- weniger eine Konkursverwaltungshandlung ist. Dement- sprechend kann nur das Konkursamt an dem Orte, wo der Konkurs eröffnet worden ist, zu dieser teilweisen Durchführung des Konkursverfahrens zuständig sein, auch Schuldbetreibungs. und Konkursrech~. Na 30. 12\ wenn die hetreffende Liegenschaft in einem anderen Konkurskreise liegt, dessen Amt alsdann um Rechtshülfe ersucht werden muss. Dementsprechend kann es auch nur das erstgenannte Amt sein, bei dem das Liquidations- gesuch gestellt werden muss, nicht das von ihm verschie- dene Amt des Ortes der gelegenen Sache, und auch nicht der Konkursrichter, dessen Zuständigkeit durch Eröff- nung, Einstellung und Schluss des Konkursverfahrens erschöpft ist, welch letztere aber, wie gesagt, nur eine beschränkte Wirkung zu entfalten vermögen, sobald ein Grundpfandgläubiger diese Wirkung für die ihm haftende Liegenschaft nicht gelten lassen will. Das auf einzelne Liegenschaften beschränkte Konkursverfahren wird rich- tigerweise nach den Vorschriften über das summarische Verfahren gemäss Art. 231 SchKG und 96 (ausgenommen litt. a) KV durchzuführen sein, also mit zwanzigtägiger Eingabefrist, und unter Beobachtung aller im summaI: . schen Verfahren anwendbaren Vorschriften der Art. 122 ff. VZG und der hier zitierten Vorschriften der voran- gehenden Abschnitte der VZG. Dass Art. 134 VZG bewusst im Sinne des Ausschlusses der Genossenschaften auf die Aktiengesellschaften be- schränkt worden sei, ist nicht anzunehmen, da kein Grund hiefür ersichtlich ist. Vielmehr treffen die Gründe, die zur Aufstellung dieser Vorschrift geführt haben, auch auf die Genossenschaften zu, sodass der Anwendung derselben auf die Genossenschaften keine Bedenken entgegenstehen.
30. Entscheid vom 1. Juli 1980 i. S. Stuck,.. Leistungen aus M i I i t ä r ver sie her u n g und deren Gegen- wert sind zwar unp f ä n d bar; doch ist die Pfändung nicht nichtig, sondern nur binnen der Bsschwerdefrist anfechtbar. Militärversicherungsgesetz von 1901, Art. 15. Les prestations de l'a8surance militaire et leur contre-valeur sont a la ve.rite insaisissables ; mais leur saisie n'sst pas nulle de plein droit, elle est simplement attaquable dans le delai da 10. plainte.