Benützungsgebühren - Ist der Hauptbeweis der Wasserlieferung erbracht, besteht für den Bezüger eine kausalhaftungsähnliche Situation, von der er sich durch den Gegenbeweis befreien kann (erforderliches Beweismass).
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Aargau Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen 15.12.2009 4-BE.2009.17 Argovie Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen 15.12.2009 4-BE.2009.17 Argovia Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen 15.12.2009 4-BE.2009.17
Benützungsgebühren
- Ist der Hauptbeweis der Wasserlieferung erbracht, besteht für den Bezüger eine kausalhaftungsähnliche Situation, von der er sich durch den Gegenbeweis befreien kann (erforderliches Beweismass).
Aargau Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen Argovie Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen Argovia Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen Spezialverwaltungsgericht / Abteilung Kausalabgaben und Enteignungen Spezialverwaltungsgericht / Abteilung Kausalabgaben und Enteignungen