Raumplanung. Abbruchverfügung | Raumplanung. Abbruchverfügung. Eine Verfügung, welche auf einer rechtskräftigen früheren Verfügung beruht und diese lediglich vollzieht oder bestätigt, kann nicht mit der Begründung angefochten werden, die frühere Verfügung sei rechtswidrig; eine solche Rüge ist verspätet. Anwendungsfall, bei dem lediglich eine zweite Wiederherstellungsfrist mit der Androhung der konkreten Ersatzvornahme verfügt worden ist.
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Uri Rechenschaftsbericht über die Rechtspflege 03.03.1997 96/97 44 Uri Rechenschaftsbericht über die Rechtspflege 03.03.1997 96/97 44 Uri Rechenschaftsbericht über die Rechtspflege 03.03.1997 96/97 44
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Uri Rechenschaftsbericht über die Rechtspflege
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