IV. Invaliditätsbemessung. | IV. Invaliditätsbemessung. Leidensabzug. Stark vermindertes Sehvermögen. In nahezu allen Erwerbstätigkeiten werden zumindest übliche Anforderungen an das Sehen gestellt. In casu rechtfertigt sich ein Abzug von mindestens 15 Prozent.
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Uri Rechenschaftsbericht über die Rechtspflege 15.09.2011 10/11 29 Uri Rechenschaftsbericht über die Rechtspflege 15.09.2011 10/11 29 Uri Rechenschaftsbericht über die Rechtspflege 15.09.2011 10/11 29
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