Berufsausübungsbewilligung, Art. 36 Abs. 1 lit. b MedBG.Das Geschäftsgebaren des Beschwerdeführers und dessen Verhalten gegenüber der Vorinstanz wecken schwere Bedenken hinsichtlich seiner Vertrauenswürdigkeit, so dass der Entzug der Bewilligung zur Berufsausübung als Zahnarzt gerechtfertigt erscheint (Verwaltungsgericht, B 2015/83).
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St.Gallen Verwaltungsgericht 28.09.2017 B 2015/83 Saint-Gall Verwaltungsgericht 28.09.2017 B 2015/83 San Gallo Verwaltungsgericht 28.09.2017 B 2015/83
Berufsausübungsbewilligung, Art. 36 Abs. 1 lit. b MedBG.Das Geschäftsgebaren des Beschwerdeführers und dessen Verhalten gegenüber der Vorinstanz wecken schwere Bedenken hinsichtlich seiner Vertrauenswürdigkeit, so dass der Entzug der Bewilligung zur Berufsausübung als Zahnarzt gerechtfertigt erscheint (Verwaltungsgericht, B 2015/83).
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