Öffentliches Beschaffungswesen, Art. 34 VöB (sGS 841 11).Wird in den Ausschreibungsunterlagen als Zuschlagskriterium einzig der Preis mit einer Gewichtung von 100% genannt, verbleibt der Vergabebehörde bei der Beurteilung der eingegangenen Angebote kein Ermessensspielraum mehr; sie ist vielmehr gehalten, den Zuschlag an das günstigste Angebot zu vergeben (Verwaltungsgericht, B 2012/34).
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St.Gallen Verwaltungsgericht 01.05.2012 B 2012/34 Saint-Gall Verwaltungsgericht 01.05.2012 B 2012/34 San Gallo Verwaltungsgericht 01.05.2012 B 2012/34
Öffentliches Beschaffungswesen, Art. 34 VöB (sGS 841 11).Wird in den Ausschreibungsunterlagen als Zuschlagskriterium einzig der Preis mit einer Gewichtung von 100% genannt, verbleibt der Vergabebehörde bei der Beurteilung der eingegangenen Angebote kein Ermessensspielraum mehr; sie ist vielmehr gehalten, den Zuschlag an das günstigste Angebot zu vergeben (Verwaltungsgericht, B 2012/34).
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