Ausländerrecht, Art. 13 lit. f BVO (SR 823.21). Das Ausländeramt hat das Gesuch des Beschwerdeführers um Erteilung einer humanitären Aufenthaltsbewilligung zu Unrecht als Wiedererwägungsgesuch behandelt. Das Ausländeramt und das Justiz- und Polizeidepartement sind an die im rechtskräftigen Urteil des Verwaltungsgerichts getroffene Feststellung, dass der Beschwerdeführer mit seiner ersten Ehefrau keine Scheinehe eingegangen ist, gebunden (Verwaltungsgericht, B 2007/26).
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St.Gallen Verwaltungsgericht 11.04.2007 B 2007/26 Saint-Gall Verwaltungsgericht 11.04.2007 B 2007/26 San Gallo Verwaltungsgericht 11.04.2007 B 2007/26
Ausländerrecht, Art. 13 lit. f BVO (SR 823.21). Das Ausländeramt hat das Gesuch des Beschwerdeführers um Erteilung einer humanitären Aufenthaltsbewilligung zu Unrecht als Wiedererwägungsgesuch behandelt. Das Ausländeramt und das Justiz- und Polizeidepartement sind an die im rechtskräftigen Urteil des Verwaltungsgerichts getroffene Feststellung, dass der Beschwerdeführer mit seiner ersten Ehefrau keine Scheinehe eingegangen ist, gebunden (Verwaltungsgericht, B 2007/26).
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