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VFG-16-2021

Zwischenverfügung - Laufzeiten im inländischen Postverkehr / Briefe: Vorsorgliche Genehmigung der Messmethode und der Messinstrumente - rechtskräftig 09.12.2021 - Décision 16/2021 concernant la violation de l’obligation de renseigner selon l’art. 23, al. 2, de la loi sur la poste (in französischer Sprache) - rechtskräftig 28.10.2021 - Verfügung 15/2021 betreffend Nettokosten: Anpassungen des hypothetischen Szenarios - rechtskräftig 07.10.2021 - Verfügung 14/2021 betreffend Feststellung der Meldepflicht nach Art. 4 Postgesetz - aufgehoben durch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts A-4721/2021 (weblaw.ch) vom 3. Januar 2024 27.08.2021 - Verfügung 13/2021 betreffend Verletzung der branchenüblichen Arbeitsbedingungen nach Art. 4 Abs. 3 Bst. b des Postgesetzes - bestätigt durch Urteil A-4383/2021 (weblaw.ch) des Bundesverwaltungsgerichts vom 03.05.2013 - rechtskräftig 27.08.2021 - Verfügung 12/2021 gegen Post CH AG betreffend betreffend Verletzung der Auskunftspflichten nach Art. 23 Postgesetz - rechtskräftig 16.06.2021 - Verfügung 10/2021 betreffend Genehmigung der Methodik zur Qualitätsmessung bei der Mittagszustellung von abonnierten Zeitungen in Gebieten ohne Frühzustellung - rechtskräftig 16.06.2021 - Verfügung 9/2021 betreffend Verletzung der branchenüblichen Arbeitsbedingungen nach Art. 4 Abs. 3 Bst. b des Postgesetzes - bestätigt durch Urteil A-3646/2021 (weblaw.ch) des Bundesverwaltungsgerichts vom 03.05.2013 - rechtskräftig 16.06.2021 - Verfügung 8/2021 betreffend Verletzung der branchenüblichen Arbeitsbedingungen nach Art. 4 Abs. 3 Bst. b des Postgesetzes - rechtskräftig 16.06.2021 - Verfügung 7/2021 betreffend Ausgestaltung von Briefkastenanlagen (Ablagefächer) - rechtskräftig 06.05.2021 - Verfügung DPD - Aufforderung zur Anpassung der Vereinbarungen nach Art. 5 Abs. 3 VPG - rechtskräftig 06.05.2021 - Verfügung 6/2021 betreffend Nichteintreten auf Gesuch um Erlass Verfügung Schliessung Poststelle - bestätigt durch Urteil A-2662/2021 des Bundesverwaltungsgerichts vom 22.02.2023, siehe ferner Urteil (des Bundesgerichts) 2C 181/2023 vom 6. April 2023 - rechtskräftig 06.05.2021 - Verfügung 5/2021 betreffend Überprüfung der Einhaltung des Quersubventionierungsverbots - rechtskräftig 06.05.2021 - Verfügung 4/2021 betreffend Genehmigung der Berechnung der Nettokosten für das Jahr 2020 - rechtskräftig 18.03.2021 - Décision 2/2021 concernant le respect des conditions de travail usuelles dans la branche (in französischer Sprache) - rechtskräftig 18.03.2021 - Verfügung 1/2021 betreffend Standort Hausbriefkästen

Postcom · 2021-12-09 · Deutsch CH
Erwägungen (3 Absätze)

E. 1 Die Methode und Messinstrumente für die Messung der Laufzeiten von Briefen im In- land werden vorsorglich genehmigt.

E. 2 Die vorsorgliche Genehmigung gilt ab 1. Januar 2022 und ist befristet bis 31. Dezember 2022.

E. 3 Die Zwischenverfügung wird unter Wahrung der Geschäftsgeheimnisse veröffentlicht.

Freundliche Grüsse Eidgenössische Postkommission Anne Seydoux-Christe

Michel Noguet Präsidentin

Leiter Fachsekretariat

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Eidgenössische Postkommission PostCom Monbijoustrasse 51A, 3003 Bern Tel. +41 58 462 50 94 info@postcom.admin.ch www.postcom.admin.ch PostCom-D-4B653401/5

Eidgenössische Postkommission PostCom

POST CH AG PostCom; wiv 3003 Bern

Sehr geehrte ____ Die PostCom ist für die Überwachung der Einhaltung der Vorgaben zur postalischen Grund- versorgung zuständig. Die Genehmigung der Methode und der Messinstrumente zur Mes- sung der Laufzeiten der Briefe gehört dazu (Art. 32 Abs. 3 der Postverordnung vom 29. Au- gust 2012 (VPG; SR 783.01)). Letztmals hat die PostCom am 3. Oktober 2019 die Methode und die Messinstrumente für zwei Jahre, bis Ende 2021, genehmigt.

Die Post reichte mit Schreiben vom 4. November 2021 ein Gesuch um Erlass einer Verfü- gung betreffend Genehmigung der Methode und der Messinstrumente für weitere fünf Jahre ein. Jedoch steht zurzeit noch das Audit aus. Infolgedessen wurde ein zweistufiges Vorgehen bestimmt: In einem ersten Schritt wurde ein Voraudit von der ____ per 29. November 2021 eingereicht.

Im Voraudit wurde die Konformität der Laufzeitmessung für die A-Post Briefe gemäss Art. 32 Abs. 2 VPG und der europäischen Norm EN13850:2020 bestätigt. In einem zweiten Schritt wird von ____ das Haupt-Audit gemäss der Norm EN13850:2020 bis voraussichtlich Mai 2022 nachgeliefert werden. Jedoch ist zurzeit der Erfüllungsgrad der zu überprüfenden Anfor- derungen noch offen.

Mit vorliegender Zwischenverfügung wird die unterbreitete Messmethode sowie die Messin- strumente mit Wirkung per 1. Januar 2022 vorsorglich genehmigt; dies erfolgt befristet bis 31. Dezember 2022. Die definitive Genehmigung erfolgt nach Vorliegen des Haupt-Audits. Die Verfahrenskosten für die vorsorgliche Genehmigung werden im Rahmen des Endentscheids erhoben und der Post auferlegt. Laufzeiten im inländischen Postverkehr / Briefe: Vorsorgliche Genehmigung der Messmethode und der Messinstrumente Zwischenverfügung Aktenzeichen: PostCom-221.1-221.1.1/9 Bern, 9. Dezember 2021 Einschreiben Post CH AG Regulatory Affairs ____ Wankdorfallee 4 3030 Bern

2/2 PostCom-D-4B653401/5 Aktenzeichen: PostCom-221.1-221.1.1/9

Gestützt auf diese Erwägungen verfügt die PostCom: 1. Die Methode und Messinstrumente für die Messung der Laufzeiten von Briefen im In- land werden vorsorglich genehmigt. 2. Die vorsorgliche Genehmigung gilt ab 1. Januar 2022 und ist befristet bis 31. Dezember 2022. 3. Die Zwischenverfügung wird unter Wahrung der Geschäftsgeheimnisse veröffentlicht.

Freundliche Grüsse Eidgenössische Postkommission Anne Seydoux-Christe

Michel Noguet Präsidentin

Leiter Fachsekretariat