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2024-19

Versicherungsvermittler X (natürliche Person) — andere

Finma · 2024-01-01 · Deutsch CH
Quelle Original Export Word PDF BibTeX RIS
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Partei: Versicherungsvermittler X (natürliche Person)

Bereich: Bewilligte

Thema: andere

Zusammenfassung: Die natürliche Person X ist im Versicherungsvermittlerregister der FINMA eingetragen. Mit der am 1. Januar 2024 in Kraft getretenen Revision des Versicherungsaufsichtsrechts musste X im Rahmen der Nachdokumentation den Nachweis erbringen, die Registrierungsvoraussetzungen gemäss Art. 41 VAG zu erfüllen. Im Nachdokumentationsformular gab X an, in keine (strafrechtlichen) Verfahren involviert bzw. in den letzten 10 Jahren involviert gewesen zu sein. Der eingereichte Strafregisterauszug war über sechs Monate alt und X war darin nicht verzeichnet. Auf Aufforderung der FINMA reichte X einen aktuellen Strafregisterauszug ein, in welchem ein Urteil u.a. wegen Schändung (Art 191 StGB ) verzeichnet war. Die FINMA kam zum Schluss, dass die Verurteilung von X aufgrund ihrer Schwere und der Verletzung besonders hochwertiger Rechtsgüter nicht mit der Versicherungsvermittlungstätigkeit vereinbar war und X unter Würdigung der Gesamtumstände über keinen guten Ruf verfügte und auch keine Gewähr für die Erfüllung der Pflichten nach dem VAG bot (Art. 41 Abs. 2 Bst. b VAG; Art. 187 Abs. 2 Bst. a AVO ). Nachdem X die Registrierungsvoraussetzungen gemäss Art. 41 VAG nicht erfüllte, verfügte die FINMA die Streichung von X aus dem Register.

Massnahmen: Streichung aus dem Register über die Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler (Art. 37 Abs. 1 FINMAG i.V.m. Art. 51 Abs. 2 Bst. g VAG )

Rechtskraft: nicht rechtskräftig; Beschwerdeverfahren BVGer B-274/2025