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Staatsrecht.
II. HANDELS- UND GEWERBEFREIHEIT
LffiERTE DU COMMERCE ET DE L'INDUSTRIE
18. Urteil vom 16. K80i 1919 i. S. Schum8ocher-Belart
gegen Aarg8ou.
Auslegung einer kantonalen Bestimmung, wonach nur pa--
tentierte Apotheker eine Apotheke errichten oder einer
solchen vorstehen l aufgehoben werden. Die Schliessung der
Apotheke darf also nur für den Fall stattfinden, dass die'
Rekurrentin sie nicht innert angemessener Frist verkauft
oder einem patentierten Apotheker verpachtet.
Demnach erkennt das Bundesgericht:
Der Hekurs wird teilweise gutgeheissen und der Ent-
scheid des Regierungsrates des Kantons Aargau vom
2. Dezember i918 soweit aufgehoben, als dadurch der
Rekurrentin verboten wird, hre Apotheke durch einen
Pächter weiterbetreiben zu lassen.
Politisches Stimm- und Wahlrecht. N0 1 ~l.
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III. POLITISCHES STIMlVI-
UND WAHLRECHT
DROIT ELECTORAL ET DROIT DE VOTE
19. Urteil vom 10. Mai 1919 i. S. Schaffner gegen l3aselland.
Auslegung einer kantonalen Verfassungsbestimmung, wonach
Oheim und Neffe nicht gleichzeitig Mitglieder derselben
Behörde sein dürfen. Anwendbarkeit der Bestimmung auf
ein bIosses Schwägerschaftsverhältnis.
A. -
Am 9. Februar 1919 wählten die Stimmberech-
tigten des Gerichtsbezirkes Sissach den Rekurrenten zum
Mitgliede des Bezirksgerichtes. Da aber Adolf Imhof-
Sutter, dessen Ehefrau die Schwester der Mutter des
Rekurrenten ist, hereits in dieser Behörde sitzt, so
versagte der Regierungsrat des KantonsBasel-Landschaft,
der nach § 53 des kantonalen \Vahlreglements über die
Gültigkeit solcher Wahlen zu entscheiden hat, dem
Abstimmungsergebnis durch Beschluss vom 14. Februar
1919 seine Bestätigung und ordnete eine Neuwahl an.
Er stützte sich dabei auf Art. 28 KV, wonach ({ in keiner
13ehörde des Staates, ausgenommen den Landrat, sich
zu gleicher Zeit befinden dürfen: Vater und Sohn, Brüder,
Schwäger, Ehemänner von Schwestern, Schwiegervater
und Schwiegersohn, Oheim und Neffe)}. In der Begrün-
dung des Beschlusses wurde ausgeführt, dass nach
einer Weisung des Landrates vom Jahre 1906 unter Oheim
und Neffe nicht nur Blutsverwandte, sondern auch bloss
verschWägerte Personen zu verstehen seien.
B. -
Am 25. Februar hat Schaffner sodann gegen die
Regierung die staatsrechtliche Beschwerde an das Bundes-
gericht ergriffen mit den Anträgen: « ..... Die Kassation
der Wahl des Rekurrenten ... sei... zu annullieren und der
Regierungsrat ... anzuhalten, diese Wahl zu genehmigen.)}