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45_I_138

BGE 45 I 138

Bundesgericht (BGE) · 1919-01-01 · Deutsch CH
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138

Staatsrecht.

II. HANDELS- UND GEWERBEFREIHEIT

LffiERTE DU COMMERCE ET DE L'INDUSTRIE

18. Urteil vom 16. K80i 1919 i. S. Schum8ocher-Belart

gegen Aarg8ou.

Auslegung einer kantonalen Bestimmung, wonach nur pa--

tentierte Apotheker eine Apotheke errichten oder einer

solchen vorstehen l aufgehoben werden. Die Schliessung der

Apotheke darf also nur für den Fall stattfinden, dass die'

Rekurrentin sie nicht innert angemessener Frist verkauft

oder einem patentierten Apotheker verpachtet.

Demnach erkennt das Bundesgericht:

Der Hekurs wird teilweise gutgeheissen und der Ent-

scheid des Regierungsrates des Kantons Aargau vom

2. Dezember i918 soweit aufgehoben, als dadurch der

Rekurrentin verboten wird, hre Apotheke durch einen

Pächter weiterbetreiben zu lassen.

Politisches Stimm- und Wahlrecht. N0 1 ~l.

l-.u'

III. POLITISCHES STIMlVI-

UND WAHLRECHT

DROIT ELECTORAL ET DROIT DE VOTE

19. Urteil vom 10. Mai 1919 i. S. Schaffner gegen l3aselland.

Auslegung einer kantonalen Verfassungsbestimmung, wonach

Oheim und Neffe nicht gleichzeitig Mitglieder derselben

Behörde sein dürfen. Anwendbarkeit der Bestimmung auf

ein bIosses Schwägerschaftsverhältnis.

A. -

Am 9. Februar 1919 wählten die Stimmberech-

tigten des Gerichtsbezirkes Sissach den Rekurrenten zum

Mitgliede des Bezirksgerichtes. Da aber Adolf Imhof-

Sutter, dessen Ehefrau die Schwester der Mutter des

Rekurrenten ist, hereits in dieser Behörde sitzt, so

versagte der Regierungsrat des KantonsBasel-Landschaft,

der nach § 53 des kantonalen \Vahlreglements über die

Gültigkeit solcher Wahlen zu entscheiden hat, dem

Abstimmungsergebnis durch Beschluss vom 14. Februar

1919 seine Bestätigung und ordnete eine Neuwahl an.

Er stützte sich dabei auf Art. 28 KV, wonach ({ in keiner

13ehörde des Staates, ausgenommen den Landrat, sich

zu gleicher Zeit befinden dürfen: Vater und Sohn, Brüder,

Schwäger, Ehemänner von Schwestern, Schwiegervater

und Schwiegersohn, Oheim und Neffe)}. In der Begrün-

dung des Beschlusses wurde ausgeführt, dass nach

einer Weisung des Landrates vom Jahre 1906 unter Oheim

und Neffe nicht nur Blutsverwandte, sondern auch bloss

verschWägerte Personen zu verstehen seien.

B. -

Am 25. Februar hat Schaffner sodann gegen die

Regierung die staatsrechtliche Beschwerde an das Bundes-

gericht ergriffen mit den Anträgen: « ..... Die Kassation

der Wahl des Rekurrenten ... sei... zu annullieren und der

Regierungsrat ... anzuhalten, diese Wahl zu genehmigen.)}