Volltext (verifizierbarer Originaltext)
111. Arteil vom 14. Dezember 1907 in Sachen Nater-Meyer, Impetrant, gegen Dr. M., Impetrat. Moderationsbegehren, Art. 222 06. Das Bundesgericht hat nach Einsicht:
1. eines Gesuches des Impetranten vom 14./19. November 1907, dahingehend, es möchte die sich auf 245 Fr. 60 Cts. be¬ laufende Rechnung des Impetraten für die Vertretung des Im¬ petranten vor Bundesgericht in seiner Streitsache mit Witwe Josefa Ebner, in Etzwil (Baden), angemessen moderiert werden;
2. einer Vernehmlassung des Impetraten vom 22. November 1907, worin Abweisung des Gesuches beantragt wird; — in Erwägung:
1. Daß eine Rechnung von insgesamt 245 Fr. 60 Cts. für die Führung des nicht ganz einfachen Prozesses Nater gegen Ebner vor Bundesgericht (siehe das bundesgerichtliche Urteil vom
6. Juli 1907*) nicht als übersetzt erscheint und auch nicht über die in Art. 222 OG enthaltenen Ansätze hinausgeht
2. daß der Impetrant die Reduktion der Rechnung übrigens selber nur mit Rücksicht auf den für ihn unglücklichen Ausgang des Prozesses, sowie mit Rücksicht auf angeblich mandatswidriges Verhalten des Impetraten verlangt, Gesichtspunkte, welche aber bei der Beurteilung eines Moderationsgesuches nicht in Betracht fallen können; beschlossen: Das Gesuch wird abgewiesen. (Anm. d. Red. f. Publ.)
* Oben Nr. 39 S. 399 ff.