Politische Rechte - Bei der Unterzeichnung eines Volksbegehrens (Referendum/Initiatve) müssen schreibfähige Stimmberechtigte sowohl den Namensein-trag als auch die Unterschrift eigenhändig vornehmen (Erw. 4.5). - Für Hilfsangaben (Vornamen, Geburtstag und Adresse) gelten keine qualifizierten Formvorschriften. Auch hinsichtlich der Hilfsangaben Eigenhändigkeit zu verlangen, läuft auf überspitzten Formalismus hinaus (Erw. 4.6). - Das Merkblatt der Staatskanzlei vom 8. April 2002, welches vollumfängliche Eigenhändigkeit verlangt, kann künftig insoweit nicht mehr zur Anwendung gelangen (Erw. 6.1).
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 02.03.2011 WBE.2010.347
Politische Rechte
- Bei der Unterzeichnung eines Volksbegehrens (Referendum/Initiatve) müssen schreibfähige Stimmberechtigte sowohl den Namensein-trag als auch die Unterschrift eigenhändig vornehmen (Erw. 4.5).
- Für Hilfsangaben (Vornamen, Geburtstag und Adresse) gelten keine qualifizierten Formvorschriften. Auch hinsichtlich der Hilfsangaben Eigenhändigkeit zu verlangen, läuft auf überspitzten Formalismus hinaus (Erw. 4.6).
- Das Merkblatt der Staatskanzlei vom 8. April 2002, welches vollumfängliche Eigenhändigkeit verlangt, kann künftig insoweit nicht mehr zur Anwendung gelangen (Erw. 6.1).
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