Übertritt von der Real- in die Sekundarschule. - Fähigkeiten und Kompetenzen können nicht nur mit der Übertrittsempfehlung nachgewiesen werden. - Berücksichtigung der Leistungen in der höheren Schulstufe, wenn der Übertritt im Beschwerdeverfahren vorsorglich gestattet wurde.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 01.06.2010 WBE.2009.348
Übertritt von der Real- in die Sekundarschule.
- Fähigkeiten und Kompetenzen können nicht nur mit der Übertrittsempfehlung nachgewiesen werden.
- Berücksichtigung der Leistungen in der höheren Schulstufe, wenn der Übertritt im Beschwerdeverfahren vorsorglich gestattet wurde.
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