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WBE.2009.348

Aargau · 2010-06-01 · Deutsch AG

Übertritt von der Real- in die Sekundarschule. - Fähigkeiten und Kompetenzen können nicht nur mit der Übertrittsempfehlung nachgewiesen werden. - Berücksichtigung der Leistungen in der höheren Schulstufe, wenn der Übertritt im Beschwerdeverfahren vorsorglich gestattet wurde.

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Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 01.06.2010 WBE.2009.348

Übertritt von der Real- in die Sekundarschule.

- Fähigkeiten und Kompetenzen können nicht nur mit der Übertrittsempfehlung nachgewiesen werden.

- Berücksichtigung der Leistungen in der höheren Schulstufe, wenn der Übertritt im Beschwerdeverfahren vorsorglich gestattet wurde.

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