Disziplinarverfahren; befristetes Berufsausübungsverbot. - Weiterleiten von Kassibern ist - unabhängig von der strafrichterlichen Beurteilung - ein schwerer Verstoss gegen Art. 12 lit. a BGFA (Erw. 3). - Wahl der geeigneten Sanktion (Erw. 4 ). - Eine befristete Berufseinstellung kann auch für eine erstmalige Disziplinierung angemessen sein (Erw. 5)
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 13.05.2008 WBE.2008.46
Disziplinarverfahren; befristetes Berufsausübungsverbot.
- Weiterleiten von Kassibern ist - unabhängig von der strafrichterlichen Beurteilung - ein schwerer Verstoss gegen Art. 12 lit. a BGFA (Erw. 3).
- Wahl der geeigneten Sanktion (Erw. 4 ).
- Eine befristete Berufseinstellung kann auch für eine erstmalige Disziplinierung angemessen sein (Erw. 5)
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