Befristung der Sozialhilfe; Bedarfsdeckungsprinzip; eigenes Geschäft - Die Auflage zur Liquidation eines eigenen (defizitären) Geschäfts verletzt die Wirtschaftsfreiheit nicht und ist auch nicht unverhältnismässig. - Aufgrund des Bedarfsdeckungsprinzips kann die materielle Hilfe befristet werden.
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Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 06.04.2009 WBE.2008.182
Befristung der Sozialhilfe; Bedarfsdeckungsprinzip; eigenes Geschäft
- Die Auflage zur Liquidation eines eigenen (defizitären) Geschäfts verletzt die Wirtschaftsfreiheit nicht und ist auch nicht unverhältnismässig.
- Aufgrund des Bedarfsdeckungsprinzips kann die materielle Hilfe befristet werden.
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