Anschlussbeschwerde. Abzug von Beiträgen zum Einkauf in BVG-Leistungen. - Eine Anschlussbeschwerde ist im verwaltungsgerichtlichen Beschwerdeverfahren unzulässig (Erw. I/4). - Bei der Berechnung des maximal zulässigen Einkaufs sind die bei einer Vorsorgeeinrichtung gestützt auf Art. 13 Abs. 2 FZG liegenden Beträge zu berücksichtigen (Erw. II/3).
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Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 07.12.2007 WBE.2007.61
Anschlussbeschwerde. Abzug von Beiträgen zum Einkauf in BVG-Leistungen.
- Eine Anschlussbeschwerde ist im verwaltungsgerichtlichen Beschwerdeverfahren unzulässig (Erw. I/4).
- Bei der Berechnung des maximal zulässigen Einkaufs sind die bei einer Vorsorgeeinrichtung gestützt auf Art. 13 Abs. 2 FZG liegenden Beträge zu berücksichtigen (Erw. II/3).
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