Art. 29 Abs. 3 BV. Unentgeltliche Rechtspflege. Im - kostenlosen - Verfahren vor der Vormundschaftsbehörde ist die unentgeltliche Rechtsvertretung durch einen Anwalt in aller Regel nicht erforderlich.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Aargau Obergericht Kammer für Kindes-und Erwachsenenschutz 18.12.2001 BE.2001.00055
Art. 29 Abs. 3 BV. Unentgeltliche Rechtspflege. Im - kostenlosen - Verfahren vor der Vormundschaftsbehörde ist die unentgeltliche Rechtsvertretung durch einen Anwalt in aller Regel nicht erforderlich.
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