58 Art. 114 lit. c und Art. 116 Abs. 1 ZPO; § 25 Abs. 1 EG ZPOIm Entscheidverfahren aus dem Arbeitsverhältnis werden bis zu einemStreitwert von Fr. 30'000.00 keine Gerichts- und Parteikosten gesprochen. Massgebend ist hierfür die ursprünglich eingeklagte Forderung vorerster Instanz. Das Verfahren ist...
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Aargau Obergericht Zivilkammern 02.11.2015 AGVE 2015 58 Argovie Obergericht Zivilkammern 02.11.2015 AGVE 2015 58 Argovia Obergericht Zivilkammern 02.11.2015 AGVE 2015 58
58 Art. 114 lit. c und Art. 116 Abs. 1 ZPO; § 25 Abs. 1 EG ZPOIm Entscheidverfahren aus dem Arbeitsverhältnis werden bis zu einemStreitwert von Fr. 30'000.00 keine Gerichts- und Parteikosten gesprochen. Massgebend ist hierfür die ursprünglich eingeklagte Forderung vorerster Instanz. Das Verfahren ist...
AGVE - Archiv 2015 Zivilprozessrecht 321 58 Art. 114 lit. c und Art. 116 Abs. 1 ZPO; § 25 Abs. 1 EG ZPO Im Entscheidverfahren aus dem Arbeitsverhältnis werden bis zu einem Streitwert von Fr. 30'000.00 keine Gerichts- und Parteikosten gespro- chen. Massgebend ist hierfür die ursprünglich eingeklagte Forderung vor erster Instanz. Das Verfahren ist vor der Berufungsinstanz auch dann kostenpflichtig, wenn der ursprünglich über Fr. 30'000.00 liegende Streit- wert im Berufungsverfahren herabgesetzt wurde. Aus dem Entscheid des Obergerichts, 2. Zivilkammer, vom 18. November 2015 i.S. C.K. gegen A. AG (ZVE.2015.54).