87 Widerruf der Niederlassungsbewilligung; längerfristige FreiheitsstrafeFür die Frage, ob eine längerfristige Freiheitsstrafe vorliegt oder nicht, istunbeachtlich, ob diese bedingt bzw. teilbedingt ausgesprochen wordensind. Art. 63 Abs. 1 lit. a AuG i.V.m. Art. 62 Abs. 1 lit. b AuG stellt explizitauf...
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Aargau Rekursgericht im Ausländerrecht 09.07.2009 AGVE 2009 87 Argovie Rekursgericht im Ausländerrecht 09.07.2009 AGVE 2009 87 Argovia Rekursgericht im Ausländerrecht 09.07.2009 AGVE 2009 87
87 Widerruf der Niederlassungsbewilligung; längerfristige FreiheitsstrafeFür die Frage, ob eine längerfristige Freiheitsstrafe vorliegt oder nicht, istunbeachtlich, ob diese bedingt bzw. teilbedingt ausgesprochen wordensind. Art. 63 Abs. 1 lit. a AuG i.V.m. Art. 62 Abs. 1 lit. b AuG stellt explizitauf...
AGVE - Archiv 2009 BeschwerdengegenEinspracheentscheidedesM... 387 87 Widerruf der Niederlassungsbewilligung; längerfristige Freiheitsstrafe Für die Frage, ob eine längerfristige Freiheitsstrafe vorliegt oder nicht, ist unbeachtlich, ob diese bedingt bzw. teilbedingt ausgesprochen worden sind. Art. 63 Abs. 1 lit. a AuG i.V.m. Art. 62 Abs. 1 lit. b AuG stellt explizit auf die Verurteilung zu einer längerfristigen Freiheitsstrafe und nicht auf den Vollzug einer solchen ab (E. II./3.5.). Entscheid des Rekursgerichts im Ausländerrecht vom 9. Juli 2009 in Sachen A.A. betreffend Widerruf der Niederlassungsbewilligung und Wegweisung (1-BE.2008.32). Bestätigt durch den Entscheid des Bundesgerichts vom 23. Februar 2010 (2C_589/2009).