Anschlussgebühren Abwasser Hartflächen wie Gemeindestrassen, Privatstrassen und private Zufahrten, die in die öffentliche Kanalisation entwässert werden, sind anschlussgebührenrechtlich gleich zu behandeln.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Aargau Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen 23.01.2013 4-BE.2011.9 Argovie Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen 23.01.2013 4-BE.2011.9 Argovia Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen 23.01.2013 4-BE.2011.9
Anschlussgebühren Abwasser Hartflächen wie Gemeindestrassen, Privatstrassen und private Zufahrten, die in die öffentliche Kanalisation entwässert werden, sind anschlussgebührenrechtlich gleich zu behandeln.
Aargau Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen Argovie Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen Argovia Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen Spezialverwaltungsgericht / Abteilung Kausalabgaben und Enteignungen Spezialverwaltungsgericht / Abteilung Kausalabgaben und Enteignungen