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2-BE.2008.5

Aargau · 2009-04-02 · Deutsch AG

Kommunales Dienstverhältnis. Kündigung. - Soll einem Arbeitnehmer aufgrund mangelhafter Leistung eine andere Stelle angeboten werden, die weniger verantwortungsvoll und weniger gut entlöhnt ist, so muss ihm vorgängig eine Bewährungszeit angesetzt werden.

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Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 02.04.2009 2-BE.2008.5

Kommunales Dienstverhältnis. Kündigung.

- Soll einem Arbeitnehmer aufgrund mangelhafter Leistung eine andere Stelle angeboten werden, die weniger verantwortungsvoll und weniger gut entlöhnt ist, so muss ihm vorgängig eine Bewährungszeit angesetzt werden.

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