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Kniestock; Geschosshöhe

Ag Baugesetzgebung · 2013-03-11 · Deutsch AG

– Messweise der Kniestockhöhe, wenn die Fassade an den Gebäudeecken zurückversetzt und das Dach entsprechend eingeschnitten ist – Begrenzt das kommunale Recht die Höhe eines Gebäudes, ist die kantonale Vorschrift über die Begrenzung der durchschnittlichen Geschosshöhe nicht zusätzlich anwendbar.

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Aargau Entscheidsammlung Baugesetzgebung 11.03.2013 Argovie Entscheidsammlung Baugesetzgebung 11.03.2013 Argovia Entscheidsammlung Baugesetzgebung 11.03.2013

– Messweise der Kniestockhöhe, wenn die Fassade an den Gebäudeecken zurückversetzt und das Dach entsprechend eingeschnitten ist – Begrenzt das kommunale Recht die Höhe eines Gebäudes, ist die kantonale Vorschrift über die Begrenzung der durchschnittlichen Geschosshöhe nicht zusätzlich anwendbar.

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