Der frühere Eigentümer bleibt Schuldner der ganzen Anschlussgebühr, wenn die Liegenschaft nach Anschluss an die Kanalisation aber noch während der Bauphase veräussert wird und die Gebäudeschatzung erst später erfolgt; pauschalisierte Berechnung der Gebäudeschatzung.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Aargau Entscheidsammlung Baugesetzgebung 18.01.1994 Argovie Entscheidsammlung Baugesetzgebung 18.01.1994 Argovia Entscheidsammlung Baugesetzgebung 18.01.1994
Der frühere Eigentümer bleibt Schuldner der ganzen Anschlussgebühr, wenn die Liegenschaft nach Anschluss an die Kanalisation aber noch während der Bauphase veräussert wird und die Gebäudeschatzung erst später erfolgt; pauschalisierte Berechnung der Gebäudeschatzung.
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