– Die praktische oder theoretische Jagdprüfung kann innert zwei Jahren einmal wiederholt werden. Bei Nichtbestehen der wiederholten Prüfung können sich die Kandidierenden erst wieder nach Ablauf von 2 Jahren zu Prüfung anmelden.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Aargau Entscheidsammlung Baugesetzgebung 10.07.2012 Argovie Entscheidsammlung Baugesetzgebung 10.07.2012 Argovia Entscheidsammlung Baugesetzgebung 10.07.2012
– Die praktische oder theoretische Jagdprüfung kann innert zwei Jahren einmal wiederholt werden. Bei Nichtbestehen der wiederholten Prüfung können sich die Kandidierenden erst wieder nach Ablauf von 2 Jahren zu Prüfung anmelden.
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