In einer Dorfzone, die den Erhalt des Bestehenden bezweckt und wo für Neu- und Umbauten die Grenzabstände im Einzelfall festgelegt werden, ist für die Abstandsbestimmung auf die Stellung bestehender Bauten und die Einpassung ins Ortsbild abzustellen, und nicht auf die Werte einer Referenzzone.
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Aargau Entscheidsammlung Baugesetzgebung 26.08.2016 Argovie Entscheidsammlung Baugesetzgebung 26.08.2016 Argovia Entscheidsammlung Baugesetzgebung 26.08.2016
In einer Dorfzone, die den Erhalt des Bestehenden bezweckt und wo für Neu- und Umbauten die Grenzabstände im Einzelfall festgelegt werden, ist für die Abstandsbestimmung auf die Stellung bestehender Bauten und die Einpassung ins Ortsbild abzustellen, und nicht auf die Werte einer Referenzzone.
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