Sachverhalt
1. Mit Verfügung vom 31. August 2018 (Urk. 2/1) wies die Beschwerdegegnerin das Gesuch des Beschwerdeführers um unentgeltliche Rechtsvertretung im Verwal tungsverfahren ab. Am 6. September 2018 hob sie die bisherige halbe Rente per 1. April 2015 verfügungsweise auf (Urk. 2/2). Mit Eingabe vom 1. Oktober 2018 erhob der Beschwerdeführer gegen beide Verfügungen Beschwerde (Urk. 1). Mit Beschwerdeantwort vom 7. November 2018 (Urk. 5) beantragte die Beschwerde gegnerin die Abweisung der Beschwerde. 2. Da die Verfügungen vom 31. August und 6. September 2018 nicht in sachlichem Zusammenhang stehen, ist das Beschwerdeverfahren betreffend die Verfügung vom 6. September 2018 vom vorliegenden Prozess abzutrennen und unter der neuen Prozessnummer IV.2018.01012 weiterzuführen. Die Referentin verfügt: 1.
Das Beschwerdeverfahren von X.___ gegen die Sozialversicherungs anstalt des Kantons Zürich, IV-Stelle, betreffend die Verfügung vom 6. September 2018 wird vom vorliegenden Prozess abgetrennt und unter der neuen Prozessnummer IV.2018.01012 weitergeführt. 2.
Zustellung gegen Empfangsschein an: - Rechtsanwalt Michael Ausfeld, unter Beilage des Doppels von Urk. 5 - Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich, IV-Stelle Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich Die Gerichtsschreiberin Schleiffer Marais
Erwägungen (2 Absätze)
E. 1 Mit Verfügung vom 31. August 2018 (Urk. 2/1) wies die Beschwerdegegnerin das Gesuch des Beschwerdeführers um unentgeltliche Rechtsvertretung im Verwal tungsverfahren ab. Am 6. September 2018 hob sie die bisherige halbe Rente per 1. April 2015 verfügungsweise auf (Urk. 2/2). Mit Eingabe vom 1. Oktober 2018 erhob der Beschwerdeführer gegen beide Verfügungen Beschwerde (Urk. 1). Mit Beschwerdeantwort vom 7. November 2018 (Urk. 5) beantragte die Beschwerde gegnerin die Abweisung der Beschwerde.
E. 2 Zustellung gegen Empfangsschein an: - Rechtsanwalt Michael Ausfeld, unter Beilage des Doppels von Urk. 5 - Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich, IV-Stelle Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich Die Gerichtsschreiberin Schleiffer Marais
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich IV.2018.00851
III. Kammer Sozialversicherungsrichterin Grieder-Martens als Referentin Gerichtsschreiberin Schleiffer Marais Verfügung vom 20. November 2018 in Sachen X.___ Beschwerdeführer vertreten durch Rechtsanwalt Michael Ausfeld Werdstrasse 36, Postfach 9562, 8036 Zürich gegen Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich, IV-Stelle Röntgenstrasse 17, Postfach, 8087 Zürich Beschwerdegegnerin Sachverhalt 1. Mit Verfügung vom 31. August 2018 (Urk. 2/1) wies die Beschwerdegegnerin das Gesuch des Beschwerdeführers um unentgeltliche Rechtsvertretung im Verwal tungsverfahren ab. Am 6. September 2018 hob sie die bisherige halbe Rente per 1. April 2015 verfügungsweise auf (Urk. 2/2). Mit Eingabe vom 1. Oktober 2018 erhob der Beschwerdeführer gegen beide Verfügungen Beschwerde (Urk. 1). Mit Beschwerdeantwort vom 7. November 2018 (Urk. 5) beantragte die Beschwerde gegnerin die Abweisung der Beschwerde. 2. Da die Verfügungen vom 31. August und 6. September 2018 nicht in sachlichem Zusammenhang stehen, ist das Beschwerdeverfahren betreffend die Verfügung vom 6. September 2018 vom vorliegenden Prozess abzutrennen und unter der neuen Prozessnummer IV.2018.01012 weiterzuführen. Die Referentin verfügt: 1.
Das Beschwerdeverfahren von X.___ gegen die Sozialversicherungs anstalt des Kantons Zürich, IV-Stelle, betreffend die Verfügung vom 6. September 2018 wird vom vorliegenden Prozess abgetrennt und unter der neuen Prozessnummer IV.2018.01012 weitergeführt. 2.
Zustellung gegen Empfangsschein an: - Rechtsanwalt Michael Ausfeld, unter Beilage des Doppels von Urk. 5 - Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich, IV-Stelle Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich Die Gerichtsschreiberin Schleiffer Marais