Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich AB.2022.00071 AHV_NR
III. Kammer Sozialversicherungsrichter Gräub als Referent Gerichtsschreiber Stocker Verfügung vom
20. November 2024 in Sachen X.___ Z.___ GmbH c/o A.___ AG Beschwerdeführerin vertreten durch Rechtsanwalt Rayan
Houdrouge Walder Wyss AG Boulevard du Théâtre 3, Postfach, 1211 Genève 3 gegen Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich, Ausgleichskasse Röntgenstrasse 17, Postfach, 8087 Zürich Beschwerdegegnerin
Mit Schreiben vom 14. November 2024 (Urk. 70 ) liess
die Beschwerdeführerin die Beschwerde vom 5.
September 2022
(Urk. 1) gegen den Einspracheentscheid
der Beschwerdegegnerin vom 4.
August 2022
(Urk. 2) betreffend Lohnbeiträge zurück ziehen . Der Referent verfügt: 1.
Der Prozess wird als durch Rückzug der Beschwerde erledigt abgeschrieben. 2.
Das Verfahren ist kostenlos. 3.
Zustellung gegen Empfangsschein an: - Rechtsanwalt Rayan
Houdrouge - Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich, Ausgleichskasse (Doppel des Rück zugsschreibens bereits zugestellt) , unter Beilage je einer Kopie von Urk. 68-69 - Bundesamt für Sozialversicherungen 4.
Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit der Zustellung beim Bundesgericht Beschwerde eingereicht werden (Art. 82 ff. in Verbindung mit Art. 90 ff. des Bundes gesetzes über das Bundesgericht, BGG). Die Frist steht während folgender Zeiten still: vom siebenten Tag vor Ostern bis und mit dem siebenten Tag nach Ostern, vom 15. Juli bis und mit dem 15. August sowie vom 18. Dezember bis und mit dem 2. Januar ( Art. 46 BGG).
Die Beschwerdeschrift ist dem Bundesgericht, Schweizerhofquai 6, 6004 Luzern, zuzustellen.
Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweis mittel und die Unterschrift der beschwerdeführenden Partei oder ihrer Rechtsvertretung zu enthalten; der angefochtene Entscheid sowie die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit die Partei sie in Händen hat ( Art. 42 BGG). Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich Der Gerichtsschreiber Stocker