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RT120133

Rechtsöffnung

Zürich OG · 2013-03-07 · Deutsch ZH
Erwägungen (3 Absätze)

E. 1 Das vorliegende Beschwerdeverfahren wird mit dem Beschwerdeverfahren Geschäfts-Nr. RT120128 vereinigt und unter dieser Nummer weitergeführt.

E. 2 Das vorliegende Beschwerdeverfahren wird als dadurch erledigt abge- schrieben.

E. 3 Schriftliche Mitteilung an die Parteien, je gegen Empfangsschein, sowie an die I. Zivilkammer zu den Akten des Prozesses RT120128. Zürich, 7. März 2013 Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer Die Gerichtsschreiberin: lic. iur. S. Notz versandt am: js

Dispositiv
  1. Das vorliegende Beschwerdeverfahren wird mit dem Beschwerdeverfahren Geschäfts-Nr. RT120128 vereinigt und unter dieser Nummer weitergeführt.
  2. Das vorliegende Beschwerdeverfahren wird als dadurch erledigt abge- schrieben.
  3. Schriftliche Mitteilung an die Parteien, je gegen Empfangsschein, sowie an die I. Zivilkammer zu den Akten des Prozesses RT120128. Zürich, 7. März 2013 Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer Die Gerichtsschreiberin: lic. iur. S. Notz versandt am: js
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer Geschäfts-Nr.: RT120133-O/U.doc vereinigt mit Geschäfts-Nr. RT120128 Mitwirkend: die Oberrichter Dr. R. Klopfer, Vorsitzender, lic. iur. M. Spahn und Dr. M. Kriech Gerichtsschreiberin lic. iur. S. Notz Beschluss vom 7. März 2013 in Sachen A._____, Gesuchstellerin und Beschwerdeführerin vertreten durch Rechtsanwalt lic. iur. X._____ gegen B._____, Gesuchsgegner und Beschwerdegegner vertreten durch Fürsprecher Y._____ betreffend Rechtsöffnung Beschwerde gegen ein Urteil des Einzelgerichts Audienz am Bezirksgericht Zürich vom 17. Juli 2012 (EB120733)

- 2 - Es wird beschlossen:

1. Das vorliegende Beschwerdeverfahren wird mit dem Beschwerdeverfahren Geschäfts-Nr. RT120128 vereinigt und unter dieser Nummer weitergeführt.

2. Das vorliegende Beschwerdeverfahren wird als dadurch erledigt abge- schrieben.

3. Schriftliche Mitteilung an die Parteien, je gegen Empfangsschein, sowie an die I. Zivilkammer zu den Akten des Prozesses RT120128. Zürich, 7. März 2013 Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer Die Gerichtsschreiberin: lic. iur. S. Notz versandt am: js