Erwägungen (3 Absätze)
E. 1 Das vorliegende Berufungsverfahren wird mit dem Berufungsverfahren Ge- schäfts-Nr. LE200018-O vereinigt und unter dieser Nummer weitergeführt.
E. 2 Das Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LE200020-O wird als dadurch erle- digt abgeschrieben.
E. 3 Schriftliche Mitteilung im Berufungsverfahren LE200018-O sowie an die Obergerichtskasse. Zürich, 25. Mai 2020 Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer Die Gerichtsschreiberin: lic. iur. C. Faoro versandt am: sn
Dispositiv
- Das vorliegende Berufungsverfahren wird mit dem Berufungsverfahren Ge- schäfts-Nr. LE200018-O vereinigt und unter dieser Nummer weitergeführt.
- Das Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LE200020-O wird als dadurch erle- digt abgeschrieben.
- Schriftliche Mitteilung im Berufungsverfahren LE200018-O sowie an die Obergerichtskasse. Zürich, 25. Mai 2020 Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer Die Gerichtsschreiberin: lic. iur. C. Faoro versandt am: sn
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer Geschäfts-Nr.: LE200020-O/U vereinigt mit Geschäfts-Nr. LE200018-O Mitwirkend: Oberrichterin Dr. D. Scherrer, Vorsitzende, Oberrichter Dr. M. Kriech und Oberrichter lic. iur. A. Huizinga sowie Gerichtsschreiberin lic. iur. C. Faoro Beschluss vom 25. Mai 2020 in Sachen A._____, Gesuchsgegner und Berufungskläger vertreten durch Rechtsanwältin lic. iur. X._____ gegen B._____, Gesuchstellerin und Berufungsbeklagte vertreten durch Rechtsanwalt lic. iur. et lic. oec. HSG Y._____ betreffend Eheschutz Berufung gegen ein Urteil des Einzelgerichts im summarischen Verfahren am Bezirksgericht Hinwil vom 4. März 2020, berichtigt am 12. März 2020 (EE190035-E) ______________________________
- 2 - Es wird beschlossen:
1. Das vorliegende Berufungsverfahren wird mit dem Berufungsverfahren Ge- schäfts-Nr. LE200018-O vereinigt und unter dieser Nummer weitergeführt.
2. Das Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LE200020-O wird als dadurch erle- digt abgeschrieben.
3. Schriftliche Mitteilung im Berufungsverfahren LE200018-O sowie an die Obergerichtskasse. Zürich, 25. Mai 2020 Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer Die Gerichtsschreiberin: lic. iur. C. Faoro versandt am: sn