Erwägungen (3 Absätze)
E. 1 C._____,
E. 2 D._____,
E. 3 Schriftliche Mitteilung an die Parteien, je gegen Empfangsschein, sowie an die I. Zivilkammer zu den Akten des Prozesses Nr. LE130008 und an die Obergerichtskasse. Zürich, 26. März 2013 Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer Die Gerichtsschreiberin: M. Reuss Valentini versandt am: se
Dispositiv
- C._____,
- D._____,
- E._____, Verfahrensbeteiligte 1, 2, 3 vertreten durch Rechtsanwalt lic. iur. Z._____ - 2 - betreffend Eheschutz (Obhut, Besuchsrecht etc.) Berufung gegen eine Verfügung des Einzelgerichts im summarischen Verfahren am Bezirksgericht Horgen vom 19. Dezember 2012 (EE100082-F) Es wird beschlossen:
- Das vorliegende Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LE130010 wird mit dem Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LE130008 vereinigt und unter dieser Nummer weitergeführt.
- Das Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LE130010 wird als dadurch erledigt abgeschrieben.
- Schriftliche Mitteilung an die Parteien, je gegen Empfangsschein, sowie an die I. Zivilkammer zu den Akten des Prozesses Nr. LE130008 und an die Obergerichtskasse. Zürich, 26. März 2013 Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer Die Gerichtsschreiberin: M. Reuss Valentini versandt am: se
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer Geschäfts-Nr.: LE130010-O/U Mitwirkend: die Oberrichter Dr. R. Klopfer, Vorsitzender, Dr. M. Kriech und Ersatzoberrichterin lic. iur. R. Blesi Keller sowie Gerichtsschreiberin lic. iur. M. Reuss Valentini Beschluss vom 26. April 2013 in Sachen A._____, Gesuchsgegner und Berufungskläger vertreten durch Rechtsanwalt lic. iur. X._____ gegen B._____, Gesuchstellerin und Berufungsbeklagte vertreten durch Rechtsanwalt lic. iur. Y._____ sowie
1. C._____,
2. D._____,
3. E._____, Verfahrensbeteiligte 1, 2, 3 vertreten durch Rechtsanwalt lic. iur. Z._____
- 2 - betreffend Eheschutz (Obhut, Besuchsrecht etc.) Berufung gegen eine Verfügung des Einzelgerichts im summarischen Verfahren am Bezirksgericht Horgen vom 19. Dezember 2012 (EE100082-F) Es wird beschlossen:
1. Das vorliegende Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LE130010 wird mit dem Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LE130008 vereinigt und unter dieser Nummer weitergeführt.
2. Das Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LE130010 wird als dadurch erledigt abgeschrieben.
3. Schriftliche Mitteilung an die Parteien, je gegen Empfangsschein, sowie an die I. Zivilkammer zu den Akten des Prozesses Nr. LE130008 und an die Obergerichtskasse. Zürich, 26. März 2013 Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer Die Gerichtsschreiberin: M. Reuss Valentini versandt am: se