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LE120040

Eheschutz, vorsorgliche Massnahmen (Obhut über die Kinder)

Zürich OG · 2012-11-21 · Deutsch ZH
Dispositiv
  1. Das vorliegende Berufungsverfahren wird mit dem Berufungsverfahren LE120039 vereinigt und unter dessen Nummer weitergeführt.
  2. Das vorliegende Berufungsverfahren wird als dadurch erledigt abgeschrie- ben.
  3. Schriftliche Mitteilung an die Parteien, je gegen Empfangsschein, sowie an die Obergerichtskasse. Zürich, 21. November 2012 Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer Der Gerichtsschreiber: lic. iur. H. Dubach versandt am: se
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer Geschäfts-Nr.: LE120040-O/U Mitwirkend: Oberrichter Dr. R. Klopfer, Vorsitzender, Oberrichterin Dr. M. Schaffitz und Oberrichter lic. iur. M. Spahn sowie Gerichtsschreiber lic. iur. H. Dubach Beschluss vom 21. November 2012 in Sachen A._____, Gesuchsgegnerin und Berufungsklägerin vertreten durch Rechtsanwältin lic. iur. X._____ gegen B._____, Gesuchsteller und Berufungsbeklagter vertreten durch Rechtsanwältin lic. iur. Y._____ betreffend Eheschutz, vorsorgliche Massnahmen (Obhut über die Kinder) Berufung gegen eine Verfügung des Einzelgerichts im summarischen Verfahren am Bezirksgericht Zürich, 5. Abteilung, vom 22. Mai 2012 (EE120155) Erwägungen: Da sich im vorliegenden Verfahren wie auch im Berufungsverfahren LE120039 dieselben Parteien in derselben Rechtssache gegenüberstehen und sich die

- 2 - Themen beider Verfahren decken, ist das vorliegende Verfahren mit dem Beru- fungsverfahren LE120039 zu vereinigen, unter dieser Nummer weiterzuführen und als dadurch erledigt abzuschreiben. Es wird beschlossen:

1. Das vorliegende Berufungsverfahren wird mit dem Berufungsverfahren LE120039 vereinigt und unter dessen Nummer weitergeführt.

2. Das vorliegende Berufungsverfahren wird als dadurch erledigt abgeschrie- ben.

3. Schriftliche Mitteilung an die Parteien, je gegen Empfangsschein, sowie an die Obergerichtskasse. Zürich, 21. November 2012 Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer Der Gerichtsschreiber: lic. iur. H. Dubach versandt am: se