Schuldbetreibung und Konkurs. Art. 92 f. SchKG. | Schuldbetreibung und Konkurs. Art. 92 f. SchKG. Die Einkommenspfändung ist erst dann rechtsgültig, wenn die Bemessungsgrundlagen, insbesondere die Berechnung des Notbedarfs, ersichtlich sind. Es gilt der Grundsatz, dass bei der Berechnung des Existenzminimums nur tatsächlich bezahlte Beträge berücksichtigt werden können. Rechtlich geschuldete Alimente sind nur in die Berechnung des Notbedarfs einzubeziehen, wenn der Schuldner diese wirklich bezahlt.
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Uri Rechenschaftsbericht über die Rechtspflege 17.12.1998 98/99 32 Uri Rechenschaftsbericht über die Rechtspflege 17.12.1998 98/99 32 Uri Rechenschaftsbericht über die Rechtspflege 17.12.1998 98/99 32
Schuldbetreibung und Konkurs. Art. 92 f. SchKG. | Schuldbetreibung und Konkurs. Art. 92 f. SchKG. Die Einkommenspfändung ist erst dann rechtsgültig, wenn die Bemessungsgrundlagen, insbesondere die Berechnung des Notbedarfs, ersichtlich sind. Es gilt der Grundsatz, dass bei der Berechnung des Existenzminimums nur tatsächlich bezahlte Beträge berücksichtigt werden können. Rechtlich geschuldete Alimente sind nur in die Berechnung des Notbedarfs einzubeziehen, wenn der Schuldner diese wirklich bezahlt.
Uri Rechenschaftsbericht über die Rechtspflege
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