Art. 121 ff. ZPO. | Art. 121 ff. ZPO. Voraussetzungen für die Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege. Berücksichtigung von privat- und öffentlichrechtlichen Verpflichtungen. Pflicht zur Aufnahme eines Hypothekarkredites für die Prozessfinanzierung. Nichtaussichtslosigkeit des Rechtsbegehrens. Sachliche Gebotenheit der Verbeiständung. Rückwirkung der Bewilligung auf den Zeitpunkt der Gesuchseinreichung. Notwendigkeit der anwaltlichen Aufwendungen.
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Uri Rechenschaftsbericht über die Rechtspflege 27.08.1996 94/95 03 Uri Rechenschaftsbericht über die Rechtspflege 27.08.1996 94/95 03 Uri Rechenschaftsbericht über die Rechtspflege 27.08.1996 94/95 03
Art. 121 ff. ZPO. | Art. 121 ff. ZPO. Voraussetzungen für die Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege. Berücksichtigung von privat- und öffentlichrechtlichen Verpflichtungen. Pflicht zur Aufnahme eines Hypothekarkredites für die Prozessfinanzierung. Nichtaussichtslosigkeit des Rechtsbegehrens. Sachliche Gebotenheit der Verbeiständung. Rückwirkung der Bewilligung auf den Zeitpunkt der Gesuchseinreichung. Notwendigkeit der anwaltlichen Aufwendungen.
Uri Rechenschaftsbericht über die Rechtspflege
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