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06/07 44

Uri · 2006-09-13 · Deutsch UR

Schuldbetreibung- und Konkurs. Art. 35 Abs. 1, Art. 249 Abs. 2 und Art. 250 SchKG. (Bundesgericht) | Schuldbetreibung- und Konkurs. Art. 35 Abs. 1, Art. 249 Abs. 2 und Art. 250 SchKG. Die Frist zur Einreichung einer Beschwerde wegen Verfahrensfehlern, die bei der Aufstellung des Kollokationsplans begangen worden sein sollen, läuft - gleich wie die Frist für die Klage auf Anfechtung des Kollokationsplanes (Art. 250 SchKG) - von der öffentlichen Bekanntmachung der Auflegung des Kollokationsplans (im SHAB) an. Auf die tatsächliche Kenntnisnahme des Kollokationsplanes kommt es nicht an. Art. 249 Abs. 2 i.V.m. Art. 35 Abs. 1 SchKG regelt den Sonderfall der Auslösung der Beschwerdefrist bei öffentlicher Bekanntmachung und geht der allgemeinen Bestimmung von Art. 17 Abs. 2 SchKG, wonach die Beschwerde innert 10 Tagen seit dem Tag der Kenntnisnahme von der Verfügung durch den Beschwerdeführer einzureichen ist, vor.

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Uri Rechenschaftsbericht über die Rechtspflege 13.09.2006 06/07 44 Uri Rechenschaftsbericht über die Rechtspflege 13.09.2006 06/07 44 Uri Rechenschaftsbericht über die Rechtspflege 13.09.2006 06/07 44

Schuldbetreibung- und Konkurs. Art. 35 Abs. 1, Art. 249 Abs. 2 und Art. 250 SchKG. (Bundesgericht) | Schuldbetreibung- und Konkurs. Art. 35 Abs. 1, Art. 249 Abs. 2 und Art. 250 SchKG. Die Frist zur Einreichung einer Beschwerde wegen Verfahrensfehlern, die bei der Aufstellung des Kollokationsplans begangen worden sein sollen, läuft - gleich wie die Frist für die Klage auf Anfechtung des Kollokationsplanes (Art. 250 SchKG) - von der öffentlichen Bekanntmachung der Auflegung des Kollokationsplans (im SHAB) an. Auf die tatsächliche Kenntnisnahme des Kollokationsplanes kommt es nicht an. Art. 249 Abs. 2 i.V.m. Art. 35 Abs. 1 SchKG regelt den Sonderfall der Auslösung der Beschwerdefrist bei öffentlicher Bekanntmachung und geht der allgemeinen Bestimmung von Art. 17 Abs. 2 SchKG, wonach die Beschwerde innert 10 Tagen seit dem Tag der Kenntnisnahme von der Verfügung durch den Beschwerdeführer einzureichen ist, vor.

Uri Rechenschaftsbericht über die Rechtspflege

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