Öffentliches Beschaffungswesen. Art. 43 SubV i.V.m. Art. 64 und 46 Abs. 1 VRPV. | Öffentliches Beschaffungswesen. Art. 43 SubV i.V.m. Art. 64 und 46 Abs. 1 VRPV. Verwaltungsgerichtsbeschwerde. Beschwerdelegitimation. Eine aus mehreren Unternehmungen zusammengesetzte Anbietergemeinschaft (einfache Gesellschaft) bildet eine notwendige Streitgenossenschaft. Ein an der Anbietergemeinschaft beteiligter Unternehmer ist deshalb nicht selbstständig zur Anfechtung eines Vergabeentscheides legitimiert.
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Uri Rechenschaftsbericht über die Rechtspflege 31.01.2005 04/05 45 Uri Rechenschaftsbericht über die Rechtspflege 31.01.2005 04/05 45 Uri Rechenschaftsbericht über die Rechtspflege 31.01.2005 04/05 45
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Uri Rechenschaftsbericht über die Rechtspflege
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