Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe; zulässige Neigung von Ausfahrts-rampen; Ausnahmebewilligung; massgebende Vollgeschossfläche für Atti-kageschoss – Art. 36 Abs. 1 und 2 VRG; Art. 40 Abs. 2 und Art. 51 BauG; Art. 23 Abs. 4 Satz 1 BauO Neuhausen am Rheinfall. | Beurteilungsspielraum der erstinstanzlichen Verwaltungsbehörde bei der Auslegung von unbestimmten Rechtsbegriffen (E. 2). Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmebewilligung. Überprüfungsbefugnis des Obergerichts (E. 3.6.2). Mit der Nichtberücksichtigung redimensionierter Geschosse als Vollgeschosse für die Berechnung der zulässigen Bruttogeschossfläche eines Attikageschosses überschritt die Gemeinde den ihr zustehenden Spielraum bei der Auslegung kommunalen Rechts nicht (E. 4.6). OGE 60/2023/25 vom 24. November 2023 Keine Veröffentlichung im Amtsbericht
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Schaffhausen Obergericht 24.11.2023 60/2023/25 Schaffhouse Obergericht 24.11.2023 60/2023/25 Sciaffusa Obergericht 24.11.2023 60/2023/25
Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe; zulässige Neigung von Ausfahrts-rampen; Ausnahmebewilligung; massgebende Vollgeschossfläche für Atti-kageschoss – Art. 36 Abs. 1 und 2 VRG; Art. 40 Abs. 2 und Art. 51 BauG; Art. 23 Abs. 4 Satz 1 BauO Neuhausen am Rheinfall. | Beurteilungsspielraum der erstinstanzlichen Verwaltungsbehörde bei der Auslegung von unbestimmten Rechtsbegriffen (E. 2).
Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmebewilligung. Überprüfungsbefugnis des Obergerichts (E. 3.6.2).
Mit der Nichtberücksichtigung redimensionierter Geschosse als Vollgeschosse für die Berechnung der zulässigen Bruttogeschossfläche eines Attikageschosses überschritt die Gemeinde den ihr zustehenden Spielraum bei der Auslegung kommunalen Rechts nicht (E. 4.6).
OGE 60/2023/25 vom 24. November 2023
Keine Veröffentlichung im Amtsbericht
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