Aufsichtsbeschwerde; Verhältnis zur Gemeindeaufsicht – Art. 30 Abs. 1 VRG. | Eine abweichende inhaltliche Beurteilung an sich stellt keine Rechtsverweigerung oder sonstige ungebührliche Behandlung dar (E. 3.2). Die Aufsichtsbeschwerde nach Art. 30 Abs. 1 VRG ist kein Mittel der Gemeindeaufsicht, sondern ein Ausdruck der Aufsichtsbefugnis einer übergeordneten Verwaltungsbehörde über eine untergeordnete Verwaltungsbehörde (E. 3.3). OGE 60/2022/47 vom 13. August 2024 Keine Veröffentlichung im Amtsbericht
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Aufsichtsbeschwerde; Verhältnis zur Gemeindeaufsicht – Art. 30 Abs. 1 VRG. | Eine abweichende inhaltliche Beurteilung an sich stellt keine Rechtsverweigerung oder sonstige ungebührliche Behandlung dar (E. 3.2).
Die Aufsichtsbeschwerde nach Art. 30 Abs. 1 VRG ist kein Mittel der Gemeindeaufsicht, sondern ein Ausdruck der Aufsichtsbefugnis einer übergeordneten Verwaltungsbehörde über eine untergeordnete Verwaltungsbehörde (E. 3.3).
OGE 60/2022/47 vom 13. August 2024
Keine Veröffentlichung im Amtsbericht
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