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60/2012/44

Sh Obergericht · 2016-12-06 · Deutsch SH

Besoldung der Schaffhauser Kindergartenlehrkräfte – Art. 8 Abs. 3 BV; Art. 3 GlG. | Die Schaffhauser Kindergartenlehrkräfte, deren Besoldung mit der Lohnrevision im Jahr 2005 deutlich angehoben wurde, waren im früheren, bis Ende Oktober 2005 geltenden Lohnsystem des Kantons Schaffhausen geschlechtsbedingt diskrimi-niert entlöhnt (E. 5.1 – E. 5.3). Für die älteren Kindergartenlehrkräfte besteht diese Lohndiskriminierung im neuen, seit Anfang November 2005 geltenden Lohnsystem teilweise weiter, weil für sie verglichen mit den jüngeren Kindergartenlehrkräften eine viel geringere Anhebung des Lohns erfolgte und sie in den unteren Bandpositionen des Lohnbands verblie-ben (E. 6.1 und E. 6.2).

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Besoldung der Schaffhauser Kindergartenlehrkräfte – Art. 8 Abs. 3 BV; Art. 3 GlG. | Die Schaffhauser Kindergartenlehrkräfte, deren Besoldung mit der Lohnrevision im Jahr 2005 deutlich angehoben wurde, waren im früheren, bis Ende Oktober 2005 geltenden Lohnsystem des Kantons Schaffhausen geschlechtsbedingt diskrimi-niert entlöhnt (E. 5.1 – E. 5.3). Für die älteren Kindergartenlehrkräfte besteht diese Lohndiskriminierung im neuen, seit Anfang November 2005 geltenden Lohnsystem teilweise weiter, weil für sie verglichen mit den jüngeren Kindergartenlehrkräften eine viel geringere Anhebung des Lohns erfolgte und sie in den unteren Bandpositionen des Lohnbands verblie-ben (E. 6.1 und E. 6.2).

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