Beschimpfung; Strafbefreiung wegen Retorsion – Art. 177 Abs. 1 und 3 StGB; Art. 40 Abs. 1 lit. b Ziff. 1 i.V.m. Art. 41 StReG. | Wer nach vermeintlichem Auflegen des Telefonhörers die für den Adressaten einer Combox-Nachricht und einen Bürokollegen gut hörbare Äusserung "lüt zrugg du Neger" tätigt, erfüllt den Tatbestand der Beschimpfung (E. 4). Keine Strafe trotz Schuldspruchs, weil der Privatkläger sich durch eine ebenfalls ehrrührige Äusserung unmittelbar Gerechtigkeit verschafft hat und kein öffentliches Interesse an einer Bestrafung mehr besteht (E. 5). OGE 50/2023/17 vom 7. Mai 2024 Keine Veröffentlichung im Amtsbericht
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Schaffhausen Obergericht 07.05.2024 50/2023/17 Schaffhouse Obergericht 07.05.2024 50/2023/17 Sciaffusa Obergericht 07.05.2024 50/2023/17
Beschimpfung; Strafbefreiung wegen Retorsion – Art. 177 Abs. 1 und 3 StGB; Art. 40 Abs. 1 lit. b Ziff. 1 i.V.m. Art. 41 StReG. | Wer nach vermeintlichem Auflegen des Telefonhörers die für den Adressaten einer Combox-Nachricht und einen Bürokollegen gut hörbare Äusserung "lüt zrugg du Neger" tätigt, erfüllt den Tatbestand der Beschimpfung (E. 4).
Keine Strafe trotz Schuldspruchs, weil der Privatkläger sich durch eine ebenfalls ehrrührige Äusserung unmittelbar Gerechtigkeit verschafft hat und kein öffentliches Interesse an einer Bestrafung mehr besteht (E. 5).
OGE 50/2023/17 vom 7. Mai 2024
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