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I/2-2004/16

St. Gallen · 2004-10-21 · Deutsch SG

Art. 20 und 21 GSchVG: Bei der Bemessung der Nachbelastung des Kanalisationsanschlussbeitrages ist nur auf die Wertvermehrung abzustellen, die sich aus baulichen Veränderungen ergibt. Beruht die Neuwertdifferenz in erheblichem Ausmass auf der nachträglichen Korrektur eines offensichtlich zu tiefen Einheitspreises, so ist sie nicht massgebend für die Bemessung der Nachbelastung. (Verwaltungsrekurskommission, 21. Oktober 2004, I/2-2004/16)

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Art. 20 und 21 GSchVG: Bei der Bemessung der Nachbelastung des Kanalisationsanschlussbeitrages ist nur auf die Wertvermehrung abzustellen, die sich aus baulichen Veränderungen ergibt. Beruht die Neuwertdifferenz in erheblichem Ausmass auf der nachträglichen Korrektur eines offensichtlich zu tiefen Einheitspreises, so ist sie nicht massgebend für die Bemessung der Nachbelastung. (Verwaltungsrekurskommission, 21. Oktober 2004, I/2-2004/16)

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