Art. 20 und 21 GSchVG: Kanalisationsanschlussbeitrag bei Ersatzbauten; sachgemässe Anwendung der Nachzahlungsregelung bei Wertvermehrungen, Bemessung gemäss Differenz zwischen Neuwert des neu erstellten Industriegebäudes und den aufgewerteten Neuwerten der abgebrochenen Wohnbauten ohne Freibetrag; kein Sonderfall, da im Vergleich zu anderen gleichartigen Betrieben keine besondere Produktionsweise nachgewiesen, welche ein abweichen von den allgemeinen Bemessungsregeln rechtfertigt (Verwaltungsrekurskommission, 26. Februar 2004, I/2-2003/11)
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St.Gallen Verwaltungsrekurskommission 26.02.2004 I/2-2003/11 Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission 26.02.2004 I/2-2003/11 San Gallo Verwaltungsrekurskommission 26.02.2004 I/2-2003/11
Art. 20 und 21 GSchVG: Kanalisationsanschlussbeitrag bei Ersatzbauten; sachgemässe Anwendung der Nachzahlungsregelung bei Wertvermehrungen, Bemessung gemäss Differenz zwischen Neuwert des neu erstellten Industriegebäudes und den aufgewerteten Neuwerten der abgebrochenen Wohnbauten ohne Freibetrag; kein Sonderfall, da im Vergleich zu anderen gleichartigen Betrieben keine besondere Produktionsweise nachgewiesen, welche ein abweichen von den allgemeinen Bemessungsregeln rechtfertigt (Verwaltungsrekurskommission, 26. Februar 2004, I/2-2003/11)
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