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IV 2016/279

St. Gallen · 2018-12-14 · Deutsch SG

Dem seit mehr als 20 Jahren als selbständigerwerbender Versicherungsmakler tätigen Versicherten ist (bei verbliebener Arbeitsfähigkeit in angestammter sowie adaptierter Tätigkeit von 50%) der Wechsel in eine unselbständige Tätigkeit nicht zumutbar. Mangels Möglichkeit der zuverlässigen Schätzung von Valideneinkommen sowie Invalideneinkommen ist ein Betätigungsvergleich vorzunehmen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 14. Dezember 2018, IV 2016/279).

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Dem seit mehr als 20 Jahren als selbständigerwerbender Versicherungsmakler tätigen Versicherten ist (bei verbliebener Arbeitsfähigkeit in angestammter sowie adaptierter Tätigkeit von 50%) der Wechsel in eine unselbständige Tätigkeit nicht zumutbar. Mangels Möglichkeit der zuverlässigen Schätzung von Valideneinkommen sowie Invalideneinkommen ist ein Betätigungsvergleich vorzunehmen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 14. Dezember 2018, IV 2016/279).

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