Art. 43 Abs. 1 ATSG. Untersuchungsgrundsatz. Würdigung eines polydisziplinären ABI-Gutachtens und eines ABI-Verlaufsgutachtens. Rückweisung zur Klärung der Frage, weshalb trotz einer eingetretenen Verbesserung des somatischen und bei unterbliebener Verschlechterung des psychischen Gesundheitszustandes 2010 die im Gutachten 2007 geschätzte Arbeitsunfähigkeit von 50 % in einer ideal leidensadaptierten Tätigkeit im Verlaufsgutachten beibehalten wurde (Entscheid des Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen vom 10. Januar 2013, IV 2010/421).
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St.Gallen Versicherungsgericht 10.01.2012 IV 2010/421 Saint-Gall Versicherungsgericht 10.01.2012 IV 2010/421 San Gallo Versicherungsgericht 10.01.2012 IV 2010/421
Art. 43 Abs. 1 ATSG. Untersuchungsgrundsatz. Würdigung eines polydisziplinären ABI-Gutachtens und eines ABI-Verlaufsgutachtens. Rückweisung zur Klärung der Frage, weshalb trotz einer eingetretenen Verbesserung des somatischen und bei unterbliebener Verschlechterung des psychischen Gesundheitszustandes 2010 die im Gutachten 2007 geschätzte Arbeitsunfähigkeit von 50 % in einer ideal leidensadaptierten Tätigkeit im Verlaufsgutachten beibehalten wurde (Entscheid des Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen vom 10. Januar 2013, IV 2010/421).
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