Art. 14 Abs. 2 lit. c, Art. 16d Abs. 1 lit. b, Art. 17 Abs. 3 SVG (SR 741.01). Der Rekurrent lenkte in fahrunfähigem Zustand (keine qualifizierte Blutalkoholkonzentration) ein Fahrzeug. Es gab Hinweise auf Cannabis- und Kokainkonsum. In den Haaren wurde ein Ethylglucuronid-Wert von über 100 pg/mg gemessen. Bestätigung des Sicherungsentzugs wegen verkehrsrelevanten Alkoholmissbrauchs mit Suchtgefährdung und der Bedingungen für die Wiedererteilung (u.a. kontrollierte und fachlich betreute Alkohol- und Drogenabstinenz von mindestens sechs Monaten; Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 25. April 2019, IV-2018/161).
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St.Gallen Verwaltungsrekurskommission 25.04.2019 IV-2018/161 Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission 25.04.2019 IV-2018/161 San Gallo Verwaltungsrekurskommission 25.04.2019 IV-2018/161
Art. 14 Abs. 2 lit. c, Art. 16d Abs. 1 lit. b, Art. 17 Abs. 3 SVG (SR 741.01). Der Rekurrent lenkte in fahrunfähigem Zustand (keine qualifizierte Blutalkoholkonzentration) ein Fahrzeug. Es gab Hinweise auf Cannabis- und Kokainkonsum. In den Haaren wurde ein Ethylglucuronid-Wert von über 100 pg/mg gemessen. Bestätigung des Sicherungsentzugs wegen verkehrsrelevanten Alkoholmissbrauchs mit Suchtgefährdung und der Bedingungen für die Wiedererteilung (u.a. kontrollierte und fachlich betreute Alkohol- und Drogenabstinenz von mindestens sechs Monaten; Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 25. April 2019, IV-2018/161).
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