Art. 10 Abs. 1 SVG (SR 741.01), Art. 73 lit. d VZV (SR 741.51), Art. 24 Abs. 1 Satz 1 VVV (SR 741.31). Kollektiv-Fahrzeugausweise können nur im Zusammenhang mit der Ausübung und für die Bedürfnisse einer gewerblichen Tätigkeit ausgestellt werden. Der Kollektiv-Fahrzeugausweis und das Händlerschild der Rekurrentin finden praktisch nur für die privaten Sammlerfahrzeuge ihres Eigentümers Verwendung, was keine geschäftliche Tätigkeit darstellt. Bestätigung des Entzugs des Kollektiv-Fahrzeugausweises und des Händlerschildes (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 29. März 2018, IV-2017/144).
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
St.Gallen Verwaltungsrekurskommission 29.03.2018 IV-2017/144 Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission 29.03.2018 IV-2017/144 San Gallo Verwaltungsrekurskommission 29.03.2018 IV-2017/144
Art. 10 Abs. 1 SVG (SR 741.01), Art. 73 lit. d VZV (SR 741.51), Art. 24 Abs. 1 Satz 1 VVV (SR 741.31). Kollektiv-Fahrzeugausweise können nur im Zusammenhang mit der Ausübung und für die Bedürfnisse einer gewerblichen Tätigkeit ausgestellt werden. Der Kollektiv-Fahrzeugausweis und das Händlerschild der Rekurrentin finden praktisch nur für die privaten Sammlerfahrzeuge ihres Eigentümers Verwendung, was keine geschäftliche Tätigkeit darstellt. Bestätigung des Entzugs des Kollektiv-Fahrzeugausweises und des Händlerschildes (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 29. März 2018, IV-2017/144).
St.Gallen Verwaltungsrekurskommission Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission San Gallo Verwaltungsrekurskommission Verkehr