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IV-2017/130

St. Gallen · 2018-02-22 · Deutsch SG

Art. 34 Abs. 2 VTS (SR 741.41). Die Rekurrentin liess ihr Fahrzeug um mehr als 40 mm tieferlegen und legte der Vorinstanz das Mass vor und nach dem Umbau nicht in korrekter Form vor. Die Vorinstanz beurteilte die Fahrzeugprüfung zu Recht als nicht bestanden und liess das Fahrzeug bis auf Weiteres nicht mehr zum Verkehr zu (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 22. Februar 2018, IV-2017/130).

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Art. 34 Abs. 2 VTS (SR 741.41). Die Rekurrentin liess ihr Fahrzeug um mehr als 40 mm tieferlegen und legte der Vorinstanz das Mass vor und nach dem Umbau nicht in korrekter Form vor. Die Vorinstanz beurteilte die Fahrzeugprüfung zu Recht als nicht bestanden und liess das Fahrzeug bis auf Weiteres nicht mehr zum Verkehr zu (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 22. Februar 2018, IV-2017/130).

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