opencaselaw.ch

IV-2016/98

St. Gallen · 2017-02-23 · Deutsch SG

Art. 15d, Art. 16d Abs. 1 lit. a SVG (SR 741.01), Art. 29 Abs. 2 BV (SR 101). Die Vor-instanz verletzte den Anspruch des Rekurrenten auf rechtliches Gehör, indem sie einen Sicherungsentzug aus psychischen Gründen verfügte, ohne diese schwerwiegende Massnahme vorher je angekündigt zu haben. Aufhebung der angefochtenen Verfügung und Rückweisung an die Vorinstanz zu weiteren Abklärungen und neuer Verfügung (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 23. Februar 2017, IV-2016/98).

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

St.Gallen Verwaltungsrekurskommission 23.02.2017 IV-2016/98 Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission 23.02.2017 IV-2016/98 San Gallo Verwaltungsrekurskommission 23.02.2017 IV-2016/98

Art. 15d, Art. 16d Abs. 1 lit. a SVG (SR 741.01), Art. 29 Abs. 2 BV (SR 101). Die Vor-instanz verletzte den Anspruch des Rekurrenten auf rechtliches Gehör, indem sie einen Sicherungsentzug aus psychischen Gründen verfügte, ohne diese schwerwiegende Massnahme vorher je angekündigt zu haben. Aufhebung der angefochtenen Verfügung und Rückweisung an die Vorinstanz zu weiteren Abklärungen und neuer Verfügung (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 23. Februar 2017, IV-2016/98).

St.Gallen Verwaltungsrekurskommission Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission San Gallo Verwaltungsrekurskommission Verkehr