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IV-2016/13

St. Gallen · 2017-01-05 · Deutsch SG

Art. 16d Abs. 1 lit. a und b SVG (SR 741.01). Verneinung der Fahreignung wegen einer noch nicht hinreichenden stabilisierten psychischen Störung mit zwei psychischen Dekompensationen und eines Alkoholmissbrauchs gemäss IDC-10  mit nicht auszuschliessender Alkoholabhängigkeit. Bestätigung des Entzugs des Führerausweises auf unbestimmte Zeit (Sicherungsentzug; Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 5. Januar 2017, IV-2016/13).

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Art. 16d Abs. 1 lit. a und b SVG (SR 741.01). Verneinung der Fahreignung wegen einer noch nicht hinreichenden stabilisierten psychischen Störung mit zwei psychischen Dekompensationen und eines Alkoholmissbrauchs gemäss IDC-10  mit nicht auszuschliessender Alkoholabhängigkeit. Bestätigung des Entzugs des Führerausweises auf unbestimmte Zeit (Sicherungsentzug; Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 5. Januar 2017, IV-2016/13).

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